Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

Daniel Druhm | Druhm Digital, Hülser Weg 52, 41516 Grevenbroich | USt-IdNr. DE368204890

  1. Daniel Druhm | Druhm DIGITAL (im Folgenden „der Auftragnehmer“) bietet die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) zu den dort beschrieben Konditionen an. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber sich schriftlich mit dem durch den Auftragnehmer unterbreiteten Angebot unter Einbeziehung dieser ergänzenden AAB einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht – und zwar auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die sich aus der jeweiligen Vertragsbeziehung ergebenden Leistungen vollständig, zeitgerecht und frei von Sach- und Rechtsmängeln unter Beachtung seiner professionellen Sorgfalt zu erbringen. Ein Erfolg ist entsprechend der vertraglichen Ausgestaltung als Dienstvertrag nicht geschuldet.
  3. Der Auftraggeber benennt gegenüber dem Auftragnehmer qualifizierte Ansprechpartner in seinem Unternehmen. Er stellt dem Auftragnehmer sämtliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung, die er für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt, insbesondere die zur Durchführung seiner Tätigkeit notwendigen Dokumente, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen, Vorgänge, Umstände und die erforderlichen Zugänge zu erforderlichen Ressourcen (z.B. zu Systemen und Räumlichkeiten). Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer von der Pflicht zur Leistung unter Fortgeltung der Vergütungspflicht befreit.
  4. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder seiner Partner und Vorlieferanten, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und vom Auftragnehmer oder einem ihrer Partner oder Vorlieferanten unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich von diesen Umständen benachrichtigen.
  5. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber eine Vergütung entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Die Vergütung wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-/Umsatzsteuer jeweils zum Ende der Beauftragung in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt jeweils am Monatsende Abschlagsrechnungen zu stellen.
  6. Alle Zahlungen sind jeweils 14 Kalendertage nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, wenn nicht in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes vereinbart ist.
  7. Der Auftraggeber darf die Marken und die sonstigen geschützten Zeichen und Geschmacksmuster des Auftragnehmers in seinen geschäftlichen Handlungen nur nach den Vorgaben des Auftragnehmers nutzen. Der Auftraggeber wird insoweit Weisungen des Auftragnehmers Folge leisten.
  8. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst keine rechtliche Beratung. Alle rechtlichen Fragestellungen, wie z.B. die rechtliche Zulässigkeit von Werbemitteln, arbeitsrechtliche Angelegenheiten und gesellschaftsrechtliche Fragestellung etc. sind vom Auftraggeber einer unabhängigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
  9. Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Fehlverhalten, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich zwingender, nicht abdingbarer Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, mithin solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Ansonsten ist die Haftung des Auftragsnehmers ausgeschlossen.
  10. Beide Vertragsparteien werden Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag bekannt werden, geheim halten und nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes verwenden, sofern die Informationen nicht nachweislich aus anderen Quellen bekannt sind. Jede Vertragspartei ist verantwortlich, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu unterrichten und verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von 36 Monaten fort.
  11. Sind keine Vertragslaufzeiten bestimmt, so wird der Auftrag im Zweifel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann dann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  12. Jede Partei ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kundigen.
  13. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftraggeber die Nutzung der Marken und sonstigen geschützten Zeichen und Geschmacksmuster des Auftragnehmers unterlassen, wenn und soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  14. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kündigung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  15. Sollten Bestimmungen dieser AAB oder eine künftige in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AAB nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in den AAB eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben wurden, sofern sie bei der Zustimmung zu den AAB oder der späteren Übernahme einer Bestimmung in diese den Punkt bedacht hätten.
  16. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
  17. Gerichtsstand für Streitigkeiten über und aus diesen AAB und dem Auftrags-/ Dienstleistungsverhältnis sowie ggf. getroffener Zusatzvereinbarungen ist Grevenbroich. Ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
  18. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.

Die AAB zum Download (PDF)