Daniel Druhm | Druhm Digital, Hülser Weg 52, 41516 Grevenbroich | USt-IdNr. DE368204890
- Daniel Druhm | Druhm DIGITAL (im Folgenden „der Auftragnehmer“) bietet die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) zu den dort beschrieben Konditionen an. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber sich schriftlich mit dem durch den Auftragnehmer unterbreiteten Angebot unter Einbeziehung dieser ergänzenden AAB einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde, oder sie aufgrund zwingender gesetzlicher oder vergaberechtlicher Vorgaben Anwendung finden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die sich aus der jeweiligen Vertragsbeziehung ergebenden Leistungen vollständig, zeitgerecht und frei von Sach- und Rechtsmängeln unter Beachtung seiner professionellen Sorgfalt zu erbringen. Ein Erfolg ist entsprechend der vertraglichen Ausgestaltung als Dienstvertrag nicht geschuldet.
- Der Auftraggeber benennt gegenüber dem Auftragnehmer qualifizierte Ansprechpartner in seinem Unternehmen. Er stellt dem Auftragnehmer sämtliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung, die er für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt, insbesondere die zur Durchführung seiner Tätigkeit notwendigen Dokumente, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen, Vorgänge, Umstände und die erforderlichen Zugänge zu erforderlichen Ressourcen (z.B. zu Systemen und Räumlichkeiten). Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer von der Pflicht zur Leistung unter Fortgeltung der Vergütungspflicht befreit. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
- Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder seiner Partner und Vorlieferanten, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und vom Auftragnehmer oder einem ihrer Partner oder Vorlieferanten unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich von diesen Umständen benachrichtigen.
- Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen und bleibt dabei verantwortlich. Vertraulichkeit und Datenschutz gelten entsprechend.
- Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber eine Vergütung entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Die Vergütung wird nach Erbringung der vereinbarten Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-/Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt jeweils am Monatsende Abschlagsrechnungen zu stellen.
- Alle Zahlungen sind jeweils 14 Kalendertage nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, wenn nicht in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes vereinbart ist.
- Bei Absage oder Verschiebung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber können dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Namen und die geschäftliche Bezeichnung des Auftragnehmers im Rahmen der Zusammenarbeit sachlich zu nennen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftragnehmers entgegenstehen. Eine darüberhinausgehende Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen geschützten Zeichen des Auftragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und dessen Marke sachlich als Referenz zu benennen (z. B. in Angebotsunterlagen, auf der Website oder in Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
- Der Auftraggeber darf die im Auftrag entstandenen Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Präsentationen, Analysen, Workshop-Ergebnisse) für eigene interne Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Methoden, Vorlagen, Modelle und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; der Auftraggeber erhält daran keine exklusiven Rechte.
- Die Leistung des Auftragnehmers umfasst keine rechtliche Beratung. Alle rechtlichen Fragestellungen, wie z.B. die rechtliche Zulässigkeit von Werbemitteln, arbeitsrechtliche Angelegenheiten und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen etc. sind vom Auftraggeber einer unabhängigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
- Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Fehlverhalten, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich zwingender, nicht abdingbarer Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, mithin solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Ansonsten ist die Haftung des Auftragsnehmers ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als selbstständiger Unternehmer; ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungsrecht hinsichtlich Arbeitszeit und -ort, soweit nicht ausnahmsweise zur Zusammenarbeit erforderlich. Der Auftragnehmer kann auch für andere Auftraggeber tätig sein.
- Beide Vertragsparteien werden Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag bekannt werden, geheim halten und nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes verwenden, sofern die Informationen nicht nachweislich aus anderen Quellen bekannt sind. Jede Vertragspartei ist verantwortlich, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu unterrichten und verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von 36 Monaten fort. Dies gilt insbesondere für interne Strategien, Entscheidungsprozesse und personenbezogene Informationen.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Auftrag entweder projektbezogen oder auf unbestimmte Zeit geschlossen. Projektbezogene Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Aufträge auf unbestimmte Zeit können von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Jede Partei ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftraggeber die Nutzung der Marken und sonstigen geschützten Zeichen und Geschmacksmuster des Auftragnehmers unterlassen, wenn und soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige notwendige Auslagen des Auftragnehmers sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend vergütet, sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wird.
- Vom Auftragnehmer projektbezogen beschafftes Material oder Verbrauchsmaterial kann dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern es für die Leistungserbringung erforderlich war.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Eine vollständige oder teilweise Übertragung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten über und aus diesen AAB und dem Auftrags-/ Dienstleistungsverhältnis sowie ggf. getroffener Zusatzvereinbarungen ist Grevenbroich. Ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.
